Wasserschutzmassnahmen sind sehr wichtig, um die Verschmutzung von Oberflächen- und unterirdischen Gewässern und Schäden an öffentlichen Infrastrukturen (Abwasserrohre, Pumpenschächte, Kläranlagen) zu verhindern.
Der Norm SIA 431 und der kantonalen Richtlinie DCPE 872 nach gelten die Klärungs- und Ableitungsprinzipien von Abwässern, inkl. Zurückhaltung von schädlichen Flüssigkeiten, für alle Hoch- und Tiefbaustellen. Sie müssen in die Planung und Umsetzung jedes Projekts integriert werden.
Während der Abbruchphase, Erdarbeiten, Sonderarbeiten und Bauarbeiten sind die Abwässer aus der Reinigung der Baugeräte, sowie das Oberflächenwasser (Regenwasser) vom Gelände einer Baustelle normalerweise mit Schadstoffen belastet.
Wasser, das in Kontakt mit Zement, Mörtel oder frischem oder Teilen von Beton in Kontakt geraten ist, wird alkalisch (pH-Wert über 9). Normalerweise enthält es gelöste Stoffe (Adjuvanten) und giftige Metalle in unterschiedlichen Konzentrationen.
Zusätzlich kann das Wasser durch die Nutzung von Fahrzeugen, Maschinen und Motoren auf der Baustelle mit Kraftstoffen verschmutzt sein.
Vor der Ableitung muss solches Wasser durch Absetzung, Abscheidung der Kraftstoffe und Neutralisierung geklärt werden (Ideal-pH-Wert = 7.5).
Das bei Unwetter aufgefangene Regenwasser muss abgeleitet werden und nach Klärung in eine Sauberwasserleitung abgeleitet werden, um Kläranlagen nicht unnötig zu belasten.
Es ist wichtig, dass Bauherren und die Bauleitungen die automatische Klärung und die Ableitung von Schmutzwasser auf eigene Kosten organisieren, und zwar von Anfang an.
Je nach Abwasserqualität, verfügbaren Infrastrukturen und der spezifischen Sensibilität der Umwelt muss ein zusätzlicher Klärungsprozess mit Ausflockung/Abscheidung oder Filtern durchgeführt werden, damit die Obergrenzen für Werte des Gewässerschutzgesetzes eingehalten werden.
Das Unternehmen mit Sitz im Waadtland hat sein Gewässerwirtschaftskonzept für Baustellen bei der Generaldirektion für Umweltschutz (DGE) eingereicht und seine Kompetenzen im Bereich Gewässerschutz bewiesen. Seit 2006 sind wir vom DGE zur Ableitung befugt. Die Liste der Unternehmen, die hierzu befugt sind, kann auf der Internetseite der DGE abgerufen werden.
Die Abwässer aus den verschiedenen Baunebengewerben stammen hauptsächlich aus der Reinigung von Installationen, Behältern und Geräten.
Jedes Produkt, das Lösungsmittel enthält, muss ebenfalls vollständig aufgefangen und als Sondermüll in einer zugelassenen Spezialentsorgungsstelle deponiert werden.
Für wasserlösliche Produkte hängt die Qualität der Abwässer von der Zusammensetzung der benutzten Produkte ab (unbedingt ohne Lösungsmittel), vor allem von den Maler- und Gipsergewerben, Dichtungsarbeiten, Fussboden- und Fliesenverlegern.
Das Wasser, das zum Reinigen verwendet wurde, ist meist mit gelösten Substanzen verschmutzt (Mikro-Schmutzpartikel, organische Verschmutzung, etc.) oder mit Schwebstoffen oder Stoffen in Dispersion. Diese können zentral behandelt werden (Abwasserklärdienst, der von der Baudirektion für alle betroffenen Unternehmen aus dem Baunebengewerbe angeboten wird), oder individuell von jedem Unternehmen selbst, je nach Ausmass der umweltschädlichen Stoffe. Es ist hierzu auch wichtig, das Sicherheitsdatenblatt (SDB) des Produktes zu Rate zu ziehen, das beim Händler erhältlich ist.
Wasserverunreinigende Flüssigkeiten (verschiedene Öle und Beton-Zusatzmittel) müssen vor Unwettern geschützt, in einem dichten Einlagerungsbehältnis (z.B.von Ecoplast) von min. 10 cm Tiefe (zur Lagerung von Behältern von weniger als 450 l) oder tief genug, um mindestens das grösste zu lagernde Behältnis aufnehmen zu können (bei der Lagerung von rechteckigen Containern).
Grundwasserschutzzonen (Zonen S) sind klar abgegrenzte Bereiche, die dem Schutz der im öffentlichen Interesse liegenden Trinkwasserfassungen dienen.
Für eine Baustelle in einer Zone S muss vorher unbedingt die Erlaubnis der GDS eingeholt werden. Besondere Massnahmen müssen für die Arbeiten getroffen werden, besonders im Bezug auf die Lagerung von schadstoffhaltigen Flüssigkeiten und die Ableitung von Abwässern. Jegliche Versickerung von Abwässern von der Baustelle ist verboten.
Jedes Unternehmen aus dem Baunebengewerbe im Waadtland, das eine Station zur Klärung seiner Abwässer durch Ausflocken/Filtern installiert, kann eine Konformitätserklärung bei der Generaldirektion für Umwelt (DGE) für einen Zeitraum von fünf Jahren (erneuerbar) erhalten. Ausser der Untersuchung der Baustelle und der Abwässer verpflichtet die Konformitätserklärung auch dazu, dass jedes Unternehmen die auf seinen Baustellen produzierten Abwässer sammelt und vor Ort klärt.
Nach der Klärung durch Ausflocken/Filtern (auf der Baustelle oder in der Werkstatt) müssen die Abwässer in eine Kanalisation eingeleitet werden, welche an eine Kläranlage angeschlossen ist (Carrofiltre© - Gipsfilter).
Seit 1997 schreibt die Norm SIA 431 vor, dass Abwässer von Baustellen geklärt werden müssen. Das gleiche gilt für Waschwasser aus Betonmischmaschinen, das zunächst dekantiert und dann geklärt werden muss, bevor es in eine Schmutzwasser- oder Regenwasserkanalisation abgeleitet werden kann.
Um sicherzugehen, dass diese Richtlinien eingehalten werden, hat Canplast Carrofloc© entwickelt. Dieses Gerät, das per Ausflockung in Kombination mit CO2 funktioniert, ist preisgünstig, mobil und nicht sperrig.
Carrofloc© besteht aus einem oberen Behälter von ca. 600l Kapazität, einem Rührwerk, einem Entleerungshahn, einem Filtersack und einem Ausgangsrohr.
Er ist mit einem kompletten CO2 - Kit ausgerüstet, inkl. Gasflasche von 30kg, Expansionsventil und 6mm-Schlauch.
Er besteht komplett aus Polyethylen hoher Dichte, das von geringem Gewicht ist und darüber hinaus über eine exzellente Beständigkeit gegenüber Korrosion und Schlagfestigkeit verfügt.
Auf Grund seiner Einfachheit wird nur ein Minimum an Arbeitseinsatz benötigt.
Masse: Ø 1'200 mm - Höhe: 1'750 mm -Gewicht: ca. 190 kg
Klärdauer: Ca. 15 min. pro 600 l.-Zyklus
1. Füllen Sie das obere Becken mit dem zu klärenden Wasser bis zur Markierung (ca. 600L pro Zyklus).
2. Giessen Sie eine Dosis Ausflockungspulver hinzu (ca.100g. pro 100l) und stellen Sie das Rührwerk an.
3. Sobald sich Flocken gebildet haben, öffnen Sie das Gasventil auf 1,5 bar und lassen Sie das CO2 ca. 4-5min. lang wirken.
4. Sobald der gewünschte pH-Wert erreicht ist (Kontrolle per Nachweispapier), öffnen Sie den Entleerungshahn unter dem Becken und lassen Sie das Wasser durch den Filtersack fliessen.
5. Leiten Sie das geklärte Wasser in die Kanalisation ab.
6. Tauschen Sie den Sack aus, sobald dieser voll ist.
Behandlung mit Ausflockungsmittel und CO2
Elemente
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Einheit
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Vor dem Klären
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Nach dem Klären
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Baustelle Nr. 1
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Schwebstoffe
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Mg/l
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179 | 3.3 |
pH
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12.1
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7.2 | ||
Baustelle Nr. 2
|
Schwebstoffe
|
Mg/l
|
1386
|
15 |
pH
|
11.9
|
7.0 |
Verkaufspreis Carrofloc©: Fr. 5’480.- (MwSt. Und Gasflasche sind nicht enthalten)
Unser Preis beinhaltet:
Kosten für die Klärung von ca. 1 m3 Abwasser ca. Frs 4.20
Bestellung der CO2-Gasflasche: Carbagas Lausanne (Tel: (+41) 021 621 11 36): 40l-Flasche « CO2 technique »
Seit 1997 schreibt die Norm SIA 431 vor, dass Abwässer von Baustellen geklärt werden müssen. Das gleiche gilt für Waschwasser aus Betonmischmaschinen, das zunächst dekantiert und dann geklärt werden muss, bevor es in Schmutzwasser- oder Regenwasserkanalisation abgeleitet werden kann. Um sicherzugehen, dass diese Richtlinien eingehalten werden, hat Canplast Carrogaz© entwickelt. Dieses Gerät reguliert den pH-Wert des zu klärenden Wassers durch CO-Gase. Carrogaz© erfüllt die Anforderungen des VSA zur Ableitung in die Schmutzwasser- oder Regenwasserkanalisation.
Der Carrogaz© hat eine Klärkapazität von ca. 1'500l.
Er ist mit einem kompletten CO2-Kit ausgerüstet, mit Halterung für eine Gasflasche von 40 kg, einem Expansionsventil, einem Schlauch von 6 mm, einem Ausgang mit Handregelventil für das geklärte Wasser und einem unteren Ausgang für eventuelle Rückstände.
Er besteht komplett aus Polyethylen hoher Dichte, das von geringem Gewicht ist und darüber hinaus über eine exzellente Beständigkeit gegenüber Korrosion und Schlagfestigkeit verfügt. Auf Grund seiner Einfachheit wird nur ein Minimum an Arbeitseinsatz benötigt.
Masse: Ø 1'500 mm, Höhe 1'200 mm, Gewicht ca.: 190 kg
Klärdauer: Ca. 30-40 min. pro 1‘500l.-Zyklus
1. Füllen Sie den Carrogaz© mit dem zu klärenden Wasser bis zur Markierung. (ca. 1'500 l/Zyklus)
2. Öffnen Sie das Gasventil auf 1,5 bar und lassen Sie das CO2 ca. 30-40 min. lang wirken.
3. Sobald der gewünschte pH-Wert erreicht ist (Kontrolle per Nachweispapier), öffnen Sie den Entleerungshahn Nr.1 unter dem Becken und lassen Sie das Wasser entweder langsam versickern oder leiten Sie es direkt in die Kanalisation ab.
Verkaufspreis Carrogaz©: Fr. 5’640.- (MwSt. und Gasflasche sind nicht enthalten)
Unser Preis beinhaltet:
Bestellung der CO2-Gasflasche: Carbagas Lausanne (Tel: (+41) 021 621 11 36): 40l-Flasche « CO2 technique »