ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

1. LSVA Transportkosten Zuschlag
2,7% auf den Nettobetrag.

2. Lieferungen in der Ebene mit einem Auftragswert von über Fr. 6'000.-- netto
Franko, in der ganzen Schweiz, soweit mit Sattelschlepper befahrbar, ohne Ablad.

3. Lieferungen in der Ebene mit einem Auftragswert von unter Fr. 6'000.-- netto
Verrechnung der Transportkosten nach Aufwand (GU-Tarif abzüglich 20%), mindestens Fr. 150.--.

4. Lieferungen mit Kranablad
Fr. 80.-- für jede Abladestelle.

5. Spezialtransporte
Sämtliche Mehrkosten für Bergtransporte, Spezialtransporte mit Polizeibewilligung bzw. Polizeigeleit, Übergrosse Pakete oder verlängerte Lieferwege werden nach Aufwand verrechnet.

6. Stückgutsendungen
Verrechnung der effektiven Transportkosten. Für Bestellungen unter einem Warenwert  von Fr. 1'000.-- netto wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 30.-- verrechnet.

7. Postsendungen
Verrechnung der effektiven Transportkosten. Für Bestellungen unter einem Warenwert  von Fr. 1'000.-- netto wird ein Kleinmengenzuschlag von Fr. 30.-- verrechnet.

8. Materialretouren
Material in einwandfreiem Zustand wird mit einem Einschlag von mindenstens 30% gutgeschrieben. Spezialanfertigungen und veraltetes Material kann auf keinen Fall zurückgenommen werden.  Ohne vorgängige Vereinbarung und ohne Abholauftrag des Transporteurs wird kein Material zurückgenommen.

OBEN